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Auf Gedeih & Verderb
Das Lebensmittel verderben, ist wie
Sie sicherlich wissen ein natürlicher Vorgang. Sobald eine
Frucht, ein Gemüse geerntet wird, gibt es eine Zeit, in der es
für uns, also für das kochen und genießen reif ist. Danach
beginnt die Zeit, wo es ungenießbar wird. Sie welken,
verfaulen, verschimmeln und verrotten. Damit da einwenig der
Überblick behalten wird, gibt es was, nämlich HACCP
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HACCP (”Hazard
Analysis Critical Control Point”) ist ein vorbeugendes
System zur Erkennung, Beurteilung und Verhinderung von
Fehlerquellen und zur Gewährleistung der
Lebensmittelsicherheit. Die folgenden grundlegenden
Prinzipien des HACCP- Konzeptes dienen als Grundlage für
die firmenspezifischen Eigenkontrollsysteme.
Hazard = Gefährdung, Gefahr für die Gesundheit
Analysis = Analyse, Untersuchung der Gefährdung
Critical = kritisch, entscheidend für die
Beherrschung
Control = Lenkung, Überwachung der Bedingungen
Point = Punktstelle im Verfahren
Unter den
folgenden Links gibt es mehr Information.
Was bedeutet
HACCP ?
Die EU-Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene Hygieneportal.de
Noch einmal Wissenswertes über die Hygiene in der Küche.
Lebensmittelhygiene: Was der WKD überprüft
Seit 1. Januar 1999
ist die neue Lebensmittelhygienever- ordnung in
allen wichtigen Teilen in Kraft. Untenstehend eine
Liste, wo der WKD ( Wirtschaftskontrolldienst )
genauer hinschaut.
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Warenanlieferung
/ Einkauf
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Herkunft
(insbesondere bei Fleisch/Fisch):
Lieferschein aufheben, abheften
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Temperaturkontrolle
bei Wareneingang: Thermometer vorhanden?
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Maßnahmen bei
Temperaturüberschreitung: sofort
verarbeiten, ablehnen?
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Bei Einkauf: Kühlkette
eingehalten? Kühlbox(en) vorhanden?
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Lagerung
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getrennte
Lagerung möglich? von
- Fleisch/Wurst
- Käse/Mopro
- Gemüse/Salat
- Eier
- Trockenlager (Konserven, Halbkonserven,
4-6° C
Getreide etc. - nagesicher!
Mäuse etc. )
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Einhaltung der
Kühlkette, sofort in Kühlung
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Geräte überprüft?
Thermometer vorhanden?
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MHD überprüft?
(wer/wie oft?)
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Frittierfett
überprüft?
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Zubereitung
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Trennung der
Arbeitsgänge räumlich/zeitlich (z.B.
Salat/Fleisch)?
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wenn Küche zu
klein:
Maßnahmen: Speisenbeschränkung
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Arbeitsgänge
von unrein nach rein?
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Kerntemperaturmessung
möglich?
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Warmhaltung -
Temperatur über 65° C-Messung.
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Zwischenlagerung
(gekühlt z. B. Desserts)
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Abgabefristen
befristen (z.B.Tiramisu)
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Reinigungs- und
Desinfektionsplan erstellt?
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Zuständigkeit
der Mitarbeiter geregelt?
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Schädlingsbekämpfung
bzw. -überprüfung durchgeführt?
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Personalhygiene
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Gesundheitszeugnis
vorhanden?
nach Urlaub oder Krankheit evtl. wiederholen
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saubere
Arbeitskleidung vorhanden?
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keine
Ringe, Uhren, Nagellack
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Schulung:
mind. 1 x Jahr
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Kenntnis der
Mitarbeiter überprüft?
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Speiseabfälle
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Entsorgung
geregelt?
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nicht in Biomüll
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Anmerken möchte ich
noch, dass es ja wirklich schön aussieht, der Plan,
jedoch glauben Sie mir, in über 50 % der
Gaststätten wird dieses System NICHT angewandt. Sei
es Zeitlichen Grünen oder aus Personal
unterbesetzten Gründen. Ich möchte jedoch
hinzufügen das viele Punkte auch ohne diese neue
Verordnung automatisch durchgeführt werden. Wir
Köche sind keine Schweinchen, die meisten nicht. |